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   BFH, 16.07.1996 - VII R 133/95   

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https://dejure.org/1996,8875
BFH, 16.07.1996 - VII R 133/95 (https://dejure.org/1996,8875)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1996 - VII R 133/95 (https://dejure.org/1996,8875)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - VII R 133/95 (https://dejure.org/1996,8875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der steuerlichen Pflichten einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung durch deren Geschäftsführer - Pflicht des Arbeitgebers, Lohnsteuer und Kirchensteuer einzubehalten - Pflicht des Arbeitgebers, Lohnsteuer und Kirchensteuer dem Finanzamt anzumelden - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 34 J: 1977, AO § 69 J: 1977
    Grob fahrlässiges Handeln; Übernahmeverschulden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 16.07.1996 - VII R 133/95
    Reichen die vorhandenen Finanzmittel der Gesellschaft für die Zahlung der Löhne und für die Abführung der Lohnsteuer nicht aus, so muß der Geschäftsführer nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 20. April 1982 VII R 96/79, BFHE 135, 416, BStBl II 1982, 521, 523) die Löhne entsprechend gekürzt als Vorschuß oder Teilbetrag auszahlen und die darauf entfallende (geringere) Lohnsteuer an das FA abführen.
  • BFH, 04.05.2004 - VII B 259/03

    Begriff der "groben Fahrlässigkeit" nicht klärungsbedürftig

    Der Senat hat wiederholt zu der Frage Stellung genommen, wann ein Geschäftsführer einer GmbH seine ihm obliegenden Pflichten grob fahrlässig verletzt, so dass die Frage als hinreichend geklärt angesehen werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 1999 VII B 36/98, BFH/NV 1999, 1308; vom 31. März 1998 VII B 293/97, BFH/NV 1998, 1321; Senatsurteil vom 16. Juli 1996 VII R 133/95, BFH/NV 1997, 4, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2004 - VII S 22/03

    Keine PKH bei Vorliegen einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung für

    Der Senat hat wiederholt zu der Frage Stellung genommen, wann ein Geschäftsführer einer GmbH seine ihm obliegenden Pflichten grob fahrlässig verletzt, so dass die Frage als hinreichend geklärt angesehen werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 1999 VII B 36/98, BFH/NV 1999, 1308; vom 31. März 1998 VII B 293/97, BFH/NV 1998, 1321; Senatsurteil vom 16. Juli 1996 VII R 133/95, BFH/NV 1997, 4, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.03.1998 - VII B 293/97

    Geschäftsführerhaftung hinsichtlich Lohnsteuer

    Insbesondere legt die Beschwerde aber nicht dar, warum diese Frage trotz vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung dazu (vgl. z.B. Senatsurteil vom 16. Juli 1996 VII R 133/95, BFH/NV 1997, 4) noch weiterer Klärung bedarf.
  • FG Köln, 12.03.1997 - 11 K 2598/95

    Grundsätze zur Haftung der Gesellschafter einer so genannten Vorgesellschaft;

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